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Impressum
DELUCKS GmbH
Dall’Armistr. 23A
80638 München
Deutschland
Tel.: 089 23753888 nach Terminvereinbarung
E-Mail: kontakt@delucks.com
USt-ID: DE 260520298
Handelsregister: B 173752
Gesellschaftssitz: München
Geschäftsführer, verantwortlich nach § 55 Rundfunkstaatsvertrag und Datenschutzbeauftragter: Severin Lucks
Haftungsausschluss
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Alle Rechte vorbehalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 01.06.2024
(1) Alle Lieferungen, Leistungen entsprechend unserem Leistungsverzeichnis und Angebote der DELUCKS GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB), die sich ausschließlich auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr beziehen. Mit Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB werden nur im Einzelfall und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der DELUCKS GmbH Verträge geschlossen. Wer ohne eine solche ausdrückliche Zustimmung mit der DELUCKS GmbH einen Vertrag anbahnt oder abschließt, versichert, die als Unternehmer i.S.v. § 14 BGB zu tun.
(2) Diese AGBs werden Bestandteil aller Verträge in schriftlicher sowie elektronischer Form zwischen der Firma DELUCKS GmbH (im Folgenden: „Firma“) und unseren Geschäftspartnern in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Geschäftspartner, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(3) Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der Firma ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden, ansonsten finden sie keine Anwendung, auch wenn die DELUCKS GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die DELUCKS GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(1) Alle Angebote der DELUCKS GmbH sind freibleibend, vertraulich für den internen Gebrauch und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die DELUCKS GmbH innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. Alle Angebote bedürfen der schriftlichen Auftragserklärung durch den Auftraggeber. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der DELUCKS GmbH kommt mit Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung bei DELUCKS zustande. Die Schriftform im Sinne unserer AGB schließt die telekommunikative Übermittlung in Form von E-Mail ein.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der DELUCKS GmbH und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag oder schriftlich erteilte Auftrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der DELUCKS GmbH vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der DELUCKS GmbH nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail (kontakt@delucks.com), sofern innerhalb von 14 Kalendertagen die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
(4) Angaben der DELUCKS GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Layouts, Entwürfe) sowie Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung durch gleichwertige Leistungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(5) Arbeitsblätter, Konzepte, Leitfäden und Layoutvorschläge gelten nur dann als Bestandteile eines Angebotes, wenn sie diesem beigefügt sind oder ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(6) Die DELUCKS GmbH behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie für von der Firma erstellte Internetseiten, Layouts, Scripte, Programme, Grafiken und sonstige Objekte vor. Diese sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber darf diese ohne ausdrückliche Zustimmung der DELUCKS GmbH weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist oder sich dies aus der vertraglichen Vereinbarung ergibt. Auf Verlangen der DELUCKS GmbH sind diese vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
(7) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, werden Webseiten für eine Bildschirmauflösung von 1280x720px für Google Chrome, Mozilla Firefox und Apple Safari in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Version sowie einer Vorversion mit Standardeinstellungen optimiert. Unter abweichenden Bedingungen, bspw. bei der Verwendung eines anderen Browsers oder eines mobilen Endgerätes, kann die Darstellung der Webseite variieren.
(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit die DELUCKS GmbH die vertragsgegenständlichen Leistungen durchführen kann.
(9) Alle laufend anfallenden Fragen der DELUCKS GmbH über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der jeweils zu erbringenden Leistung werden vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet.
(10) Die DELUCKS GmbH wird ungefragt und frühzeitig über Umstände informiert, die von Bedeutung für die zu erbringende Leistung sein können.
(11) Bei allen Dienstleistungen handelt es sich Dienstverträge, die nach Aufwand abgerechnet werden. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt der Kunde. Die DELUCKS GmbH erbringt die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.
(12) Der Vertragsgegenstand kann in einer einmaligen, auch in Teilen zu erbringenden Leistung bestehen oder auf Dauer angelegt sein.
(13) Erforderliche (inhaltliche) Korrekturen und Änderungswünsche werden der DELUCKS GmbH unverzüglich schriftlich vor Konzeptfreigabe mitgeteilt. Meldet der Auftraggeber diese nicht, gelten Dienstleistungen und Produkte als abgenommen. Weitere erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden nach diesem Zeitpunkt nach Aufwand abgerechnet.
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Unsere Leistungen werden mit folgenden Stundensätzen 15 Min. genau abgerechnet, wobei im Support- und Beratungsfall auf Anfrage (also ohne aktiven Supportauftrag) mindestens 30 Min. fakturiert werden:
Support Setup, Entwicklung, Projektmanagement |
Beratung Analyse, Konzeption und Besprechungen mit Severin Lucks |
Schulung Seminare und Workshops mit Severin Lucks |
125 €/h | 250 €/h | 500 €/h |
Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen ggf. Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
(2) Die DELUCKS GmbH ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen und Teilrechnungen/ Abschlagszahlungen fällig zu stellen.
(3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der DELUCKS GmbH.
(4) Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen/ webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt/ deaktiviert.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(6) Die DELUCKS GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der DELUCKS GmbH durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
(7) Bei Weitergabe unseres Angebots an Wettbewerber erhebt die DELUCKS GmbH dagegen eine Konventionalstrafe von 25 % des Angebotspreises.
(1) Von der DELUCKS GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
(2) Die DELUCKS GmbH kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen sowie des im Zeitplan festgelegten Informationszugangs von vollständigen Briefings und/oder Daten des Auftraggebers der DELUCKS GmbH gegenüber nicht nachkommt.
(3) Die DELUCKS GmbH ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
- die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
- die Lieferung der restlichen bestellten Leistungen sichergestellt ist und
- dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die DELUCKS GmbH erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
(4) Gerät die DELUCKS GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung der DELUCKS GmbH auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der DELUCKS GmbH, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet die DELUCKS GmbH auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
(2) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn
- die Lieferung und, sofern die DELUCKS GmbH auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,
- die DELUCKS GmbH dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5 (2) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
- seit der Lieferung oder Installation vierzehn (14) Kalendertage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs (6) Werktage vergangen sind und
- der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der DELUCKS GmbH schriftlich angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
(1) Die gelieferten Gegenstände und Inhalte sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der DELUCKS GmbH nicht binnen sieben (7) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Leistungen und Liefergegenstände als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die Mängelrüge der DELUCKS GmbH nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
(2) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der DELUCKS GmbH, kann der Auftraggeber unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(3) Für Fehler an vereinbarten lizenzierten Programmen oder Programmteilen kann keine Haftung übernommen werden. Eventuell entstehende Mehrkosten sind von dem Auftraggeber zu tragen. Bei Mängeln von Daten oder Bauteilen anderer Rechteinhaber oder Hersteller, die die DELUCKS GmbH aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die DELUCKS GmbH nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die DELUCKS GmbH bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen die DELUCKS GmbH gehemmt.
(4) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung der DELUCKS GmbH den Leistungs- bzw. Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(5) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
(1) Der Auftraggeber erklärt durch Einsendung seiner Vorlagen, Originale oder Datenträger, dass er im Besitz des Reproduktions-, beziehungsweise Vervielfältigungsrechts ist und alleine alle rechtlichen Folgen aus der Vervielfältigung trägt.
(2) Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder von Urheberrechten Dritter geltend gemacht werden. Wenn in Folge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Auftraggeber hierfür allein und ist verpflichtet, die DELUCKS GmbH von allen Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, freizustellen, sowie anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten der DELUCKS GmbH zu erstatten.
(3) Bei Rechtsverletzungen durch von der DELUCKS GmbH gelieferte Produkte anderer Hersteller oder Rechtsinhaber wird die DELUCKS GmbH nach ihrer Wahl ihre Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen die DELUCKS GmbH bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
(4) Beauftragt der Auftraggeber die DELUCKS GmbH mit der Beschaffung von Bild- oder sonstigem Material, das in der Nutzung zeitlich, räumlich oder medial limitiert ist, hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass dieses Material nach Ablauf der Nutzungsrechte nicht mehr eingesetzt wird. Der Auftraggeber haftet für jegliche Folgeschäden bei Nichtbeachtung.
(5) Die DELUCKS GmbH beachtet die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes.
(1) Die Haftung der DELUCKS GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt. Die Firma übernimmt nach dieser Maßgabe insbesondere keine Haftung für die Inhalte der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Texte und Materialien. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Webseiten sowie dessen Richtigkeit. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die gegen Wettbewerbs- und Urheberrecht sowie gegen die guten Sitten verstoßen.
(2) Die DELUCKS GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und ggf. Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit die DELUCKS GmbH gemäß § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die DELUCKS GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung oder des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haftet die DELUCKS GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die DELUCKS GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Auftraggeber vertrauen darf.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der DELUCKS GmbH.
(6) Soweit die DELUCKS GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(7) Eine Haftung für ideelle künstlerische kommerzielle oder sonstige besondere Schäden wird unter Maßgabe dieses § 8 (9) ausgeschlossen. Auf besondere Werte vom Auftraggeber eingesandter oder übergebener Vorlagen, Originale, Dias und Datenträger ist die DELUCKS GmbH bei Einsendung oder Übergabe schriftlich ausdrücklich hinzuweisen.
(8) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, ohne Verschulden der DELUCKS GmbH verletzt werden. Die DELUCKS GmbH ist insbesondere nicht zur Prüfung verpflichtet, ob derartige Rechte bestehen, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber hat die DELUCKS GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzungen freizustellen.
(9) Vom Auftraggeber gelieferte Texte und Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten im Internet dürfen keine Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet der Auftraggeber.
(10) Die DELUCKS GmbH ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, auf inhaltliche oder rechtliche Bedenken bei der Gestaltung und/oder Ausarbeitung onlinebasierter Lösungen hinzuweisen oder entsprechend beratend tätig zu werden.
(11) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung der DELUCKS GmbH wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(12) Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von DELUCKS GmbH liegende und durch DELUCKS GmbH nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder Arbeitskämpfe entbinden die DELUCKS GmbH für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung.
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum der DELUCKS GmbH.
1) Die DELUCKS GmbH ist berechtigt, auf ihren Webseiten, Printmedien und Pressemeldungen Nutzer und Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen. Der Auftraggeber kann der Nennung durch ausdrückliche Erklärung per Post an die Adresse DELUCKS GmbH, Dall’Armistr. 23A, 80638 München oder schriftlich per E-Mail an die kontakt@delucks.com bis 14 Tage nach Vertragsschluss widersprechen.
(2) Bei elektronischer Erstellung von Aufträgen erfolgt eine Abspeicherung auf dem Server der DELUCKS GmbH. Die Daten werden bis zur Rechnungstellung auf dem Server behalten. Für eine Langzeitarchivierung bedarf es einer Vereinbarung mit der DELUCKS GmbH. Für eventuellen Datenverlust wird von der DELUCKS GmbH keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wird die Speicherung der Daten schriftlich vereinbart, ist die DELUCKS GmbH zur Löschung dieser Daten mit Ablauf der vereinbarten Speicherfrist befugt, ohne dass der Auftraggeber davon vorher unterrichtet werden muss. Der Datenbestand ist Eigentum der DELUCKS GmbH. Die Datenauslieferung erfolgt in jedem Falle gegen gesonderte Rechnung, wenn nichts anderes vereinbart ist.
DELUCKS GmbH behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern/oder zu ergänzen. Es gelten stets die auf der DELUCKS GmbH Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der DELUCKS GmbH und dem Auftraggeber nach Wahl der DELUCKS GmbH München oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen die DELUCKS GmbH ist in diesen Fällen jedoch München ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen der DELUCKS GmbH und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bliebt ihre Wirksamkeit und Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.
(4) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
(5) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Zuvor im Rahmen von Vertragsverhandlungen gemachte Aussagen eines der Vertragspartner sind gegenstandslos, sofern sie nicht in den Vertrag eingeflossen sind.
(6) Sämtliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auch die
(7) Abänderung dieser Bestimmung bedarf der Schriftform.
(8) Sollten Teile dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen oder nichtigen Teile durch wirtschaftlich gleichwertige, rechtsbeständige Bestimmungen zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall einer planwidrigen Vertragslücke.
Hinweis:
Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass die DELUCKS GmbH Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Versicherungen) zu übermitteln.